Corona-Pandemie – Wiederaufnahme eingeschränkter Trainingsbetriebs

Coronavirus-COVID-19

Liebe Fußball-Freunde,

nach den Bestimmungen der aktuell gültigen Corona-Verordnung der Landesregierung vom 07.03.20201 dürfen Außensportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken für den kontaktarmen Amateur- und Freizeitsport unter Auflagen wieder betrieben werden. Neben den allgemeinen Vorgaben sind die Trainingsbedingungen auch abhängig von der 7-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen. Nach offiziellen Angaben der Stadt Freiburg i. Br. vom 13.03.2021 liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil seit 5 Tagen unter dem Grenzwert 50, so dass ab dem heutigen Tag weitere Lockerungen möglich sind. Die Bestimmungen der Corona-VO beziehen sich auf die geographische Lage der Sportstätten. Die Sportanlagen Opfingen und Waltershofen unterliegen somit den Bestimmungen des Stadtkreises und der Stadt Freiburg i. Br.. Für Umkirch gelten die Vorgaben für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Derzeit ist ein Trainingsbetrieb in Waltershofen aufgrund von Baumaßnahmen an den Plätzen nicht möglich. Weiterhin liegen unterschiedliche Corona-Inzidenzen im Stadt- und Landkreis vor. Die Vorstände des SVO und des JFV Tuniberg haben deshalb gemeinsam entschieden, einen eingeschränkten

Trainingsbetrieb ab Montag, 15. März 2021

ausschließlich auf den Sportanlagen in Opfingen wieder aufzunehmen. Dort ist aktuell aufgrund wetterbedingter Platzverhältnisse nur der Jugendtrainingsplatz, der Hartplatz, der Festplatz sowie ein Teil des Platzes 2 (dieser nur für die F- und G-Jugend) zum Training nutzbar, Platz 1 bleibt gesperrt. Ein Platzbelegungsplan wird erstellt.

Es ist nach den Vorgaben der Corona-VO und den Empfehlungen des SBFV ein Hygieneplan erstellt, welcher diesem Schreiben beigefügt ist. Der Hygieneplan orientiert sich an den Inzidenzen, die aktuell gültigen Inzidenzwerte sind auf dem Sportgelände des SVO ausgehängt. Viele Vorgaben sind schon bekannt und entsprechenden Bestimmungen, welche bereits 2020 umgesetzt werden mussten.

Aufgrund der aktuell Corona-Inzidenz unter 50 im Gebiet der Stadt Freiburg i. Br. gelten bis auf weiteres die nachfolgenden Bestimmungen:

Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre (C-, D-, E-, F-Jugend, Bambini)

> Gruppen bis zu 20 Personen, die Trainer / Betreuer werden nicht mitgezählt.

Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (A-, B-Jugend, Aktive, Alte Herren)

> Gruppen bis maximal 10 Personen plus Trainer / Betreuer

Kontaktarmes Training

„Kontaktarm bedeutet, dass normale Trainingssituationen mit Zweikämpfen oder auch ein Trainingsspiel erlaubt sind. Die Kontaktzeiten und Ansteckungswahrscheinlichkeiten sind hier sehr gering, wie mittlerweile mehrere wissenschaftliche Studien zeigen. Auf Partnerübungen oder statische Situationen, in denen über längere Zeit kein Abstand gewahrt wird (z.B. Eckball-Training), muss hingegen verzichtet werden.“ (SBFV: FAQ zur Wiederaufnahme des Trainings, 11.03.2021).

Die Benutzung der Umkleiden und Sanitäranlagen ist nicht gestattet, das Clubheim bleibt geschlossen. Alle Trainer und Spieler müssen bereits umgezogen in der Sportanlage erscheinen und diese ebenso wieder verlassen. Kein Aufenthalt nach Beendigung des Trainings.

Kein Publikumsverkehr auf Sportanlagen. Daher bleibt das Sportgelände für alle Personen, welche nicht am Trainingsgeschehen sportlich oder organisatorisch beteiligt sind, geschlossen. Eltern müssen sich außerhalb der Anlagen aufhalten.

Außerhalb des unmittelbaren Trainings müssen auf dem Sportgelände die allgemeinen Bestimmungen der Corona-VO sowie die Abstands- und Hygieneregeln von allen eingehalten werden.

Für jede Trainingseinheit muss eine verantwortliche Person benannt werden, welche für die Einhaltung aller Regeln verantwortlich ist.

Ausgeschlossen sind alle Personen, welche Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweisen (neben COVID-19 Positiven und Kontaktpersonen).

Es wird folgende Vorgehensweise verbindlich festgelegt:

  • Die Trainer nehmen Kontakt zu ihren Spielern auf. Alle Spieler (bzw. die Erziehungsberechtigten) entscheiden, ob sie auf freiwilliger Basis am Training teilnehmen. Anschließend muss eine verbindliche Anmeldung (bzw. rechtzeitige Abmeldung) erfolgen.
  • Es wird von der sportlichen Leitung ein Belegungsplan für die Sportanlagen erstellt. Bis zu den Osterferien findet für alle in der Regel ein wöchentliches Training statt. Die Trainingszeiten sind genau einzuhalten.
  • Die Spieler werden von den Trainern in Gruppen eingeteilt. Ein Wechsel der Gruppen während einer Trainingseinheit findet nicht statt. Als Verantwortlicher im Sinne der Corona-Verordnung gilt der Trainer.
  • Dokumentationspflicht: Es sind Name, Datum und Uhrzeiten sowie Adresse und Telefonnummer zu erfassen (letzteres nur, falls noch nicht vorliegend). Verantwortlich ist der Trainer. Die Teilnahmeliste jeder Trainingseinheit ist innerhalb von 24 Stunden nach dem Training für alle Jugendspieler an Frank Ott und für alle Erwachsenen des SVO an Nico Capilluto weiterzuleiten.
  • Mit Teilnahme am Training sind alle Beteiligten mit der Erhebung und Speicherung ihrer Daten über einen Zeitraum von 4 Wochen einverstanden.
  • Mit Teilnahme am Training sind alle Beteiligten zur Einhaltung aller oben genannten Bestimmungen sowie der Hygieneregeln verpflichtet. Ein grober Verstoß gegen diese Anordnung zieht einen sofortigen Ausschluss aus dem Training nach sich.

Da Verstöße gegen die Verordnung mit hohen Bußgeldern bestraft werden können, bitten wir alle im eigenen Interesse und im Interesse der Vereine, die Regeln einzuhalten. Das Betreten des Sportgeländes des SVO außerhalb der offiziellen Trainingszeiten bleibt weiterhin untersagt. Mit dem Betreten der Sportanlagen sind alle Personen damit einverstanden, dass der SVO und der JFV eine Haftung bei einer Infektion mit SARS-COVID-19 ausschließen.

Wir alle hoffen, dass es zu keinem erneuten Anstieg der Inzidenzen kommt und in nächster Zeit auch wieder Spielbetrieb möglich ist. Sollten sich kurzfristig Änderungen ergeben, werden die Trainer / Betreuer über SPOND und die Mitglieder über die Homepage des SVO informiert. Die aktuell gültigen Vorgaben werden immer auf dem Sportgelände mittels Aushangs bekannt gemacht. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Für den Vorstand des SV Opfingen e. V. und des JFV Tuniberg e. V.

Dr. Boris Zoch (Vorsitzender SVO)

Jan-Hendrik Wehmeyer (1. Vorsitzender JFV)

Frank Ott (Jugendleiter SVO & JFV)

Anhänge als PDF:

Infoschreiben

Hygieneplan

Platzbelegungsplan (vorläufig)

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